Vereinsversammlung
Besteht aus Vertretern der jeweiligen Trägerschaften der einzelnen orchester.ch Vollmitglieder sowie der assoziierten Mitglieder.
- Vollmitglieder
Haben volle Rechte und Pflichten und stellen einen stimmberechtigten Vertreter. - Assoziierte Mitglieder
Haben beschränkte Rechte und Pflichten und stellen einen stimmberechtigten Vertreter.
Vorstand
Besteht aus drei bis fünf Mitglieder und konstituiert selbst. Die Wahl des Präsidenten erfolgt durch die Vereinsversammlung.
Geschäftsführung
Führt die laufenden Vereinsgeschäfte, verantwortet die administrative Vor- und Nachbereitung der Sitzungen und die Rechnungsführung.
Rechnungsrevision
Die Rechnungsrevisoren sind der Vereinsversammlung gegenüber verantwortlich für eine seriöse und zweckmässige Prüfung der Rechnung.